BENUTZERHINWEIS:
BITTE LESEN SIE DIESE LIZENZVEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH. SPÄTESTENS MIT DEM HERUNTERLADEN ODER DER NUTZUNG DES SOFTWARE-PROGRAMMS (IM FOLGENDEN SOFTWARE) ERKLÄREN SIE SICH AUSDRÜCKLICH DAMIT EINVERSTANDEN, ALLE BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG ANZUERKENNEN UND DARAN GEBUNDEN ZU SEIN. WENN SIE MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT INSTALLIEREN, NUTZEN ODER WEITERGEBEN.
§ 1 Einräumung von Nutzungsrechten
Diese Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen ausschließlich der SWG Schraubenwerk Gaisbach GmbH (im Folgenden auch SWG) zu. Die SWG räumt Ihnen eine nicht-exklusive Lizenz gemäß den nachfolgenden Bedingungen ein: Sie dürfen das Softwareprodukt ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung in Ihrem Geschäftsbereich nutzen. Es ist Ihnen nicht gestattet, die Software insgesamt oder teilweise zu modifizieren, mit anderer Software zu vereinen, auf Basis dieser Software oder deren Teilen andere Softwareprodukte herzustellen, die Software zu vermieten, weiter zu lizenzieren oder die Software in anderer Form zu nutzen oder zu reproduzieren als in diesen Bestimmungen explizit gestattet wird. Die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung dürfen nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Einwilligung der SWG an Dritte übertragen werden.
§ 2 Gewährleistung / Haftung
Die SWG übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Software fehlerfrei arbeitet. Die SWG weist ausdrücklich darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer-Software vollständig fehlerfrei herzustellen, beziehungsweise so herzustellen, dass sie in allen Anwendungen, Software- und/oder Hardwarekonfigurationen fehlerfrei arbeitet. Die SWG übernimmt keine Haftung dafür, dass die Software frei von Fehlern ist oder dass die Software den Zwecken oder Anforderungen des Lizenznehmers genügt oder mit der vom Lizenznehmer benutzten Hard- oder Software zusammenarbeitet.
Die Software wird dem Lizenznehmer von der SWG kostenfrei überlassen. Die Haftung und Gewährleistung von SWG ist deshalb auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
Die SWG übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software und der Datenträger frei von Computerviren sind. Es liegt in der Verantwortung des Lizenznehmers, die Software mit Hilfe geeigneter Mittel auf das Vorhandensein solcher Computerviren zu prüfen und es empfiehlt sich ausdrücklich, dies zu tun. Die SWG übernimmt keinerlei Gewähr für direkte oder indirekte Schäden gleich welcher Art, die durch das Vorhandensein von Computerviren verursacht werden.
§ 3 Marken- und Warenzeichen
Sämtliche, in dem Lizenzvertrag, in der Software oder in der Dokumentation verwendeten Namen, Marken und Warenzeichen, auch wenn nicht ausdrücklich als solche gekennzeichnet, sind Eigentum der jeweiligen Namen-, Marken- und Warenzeicheninhaber. Das Eigentumsrecht wird in vollem Umfang vom Lizenznehmer anerkannt.
§ 4 Schlussbestimmungen
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des für den Sitz der SWG zuständigen Gerichts vereinbart, soweit der Vertragspartner Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist; nach Wahl der SWG auch der Sitz des Vertragspartners.
Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Dieser Vertrag enthält die Gesamtheit der zwischen den Parteien bestehenden Vereinbarungen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung von den Parteien beabsichtigt war.
Hinweis:
Dieses Berechnungsprogramm wurde auf der Basis der allgemein anerkannten Grundlagen der Tragwerksplanung nach dem derzeitigen Stand der Technik programmiert. Die Berechnungen mit diesem Programm liefern nur erste Anhaltspunkte und ersetzen nicht die individuelle Tragwerksplanung durch einen Statiker. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Berechnungsergebnisse wird keine Haftung übernommen. Eine Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt.
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